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Unterstützt werden insbesondere Hilfsangebote der Freiwilligenagenturen sowie anderer rechtsfähiger, Engagement fördernder Einrichtungen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine vor Ort für hilfsbedürftige Menschen in der Coronakrise. Mit den bereitgestellten Mitteln gilt es, bestehende oder neu entstehende ehrenamtliche Aktivitäten vor Ort zu unterstützen, damit die Engagierten ihre Aktionen vor allem für Seniorinnen und Senioren, erkrankte und in Quarantäne befindliche Menschen einfacher oder besser und mit angemessenen Schutzvorkehrungen umsetzen können. Beispielsweise sind Einkaufsdienste oder psychosoziale Angebote förderfähig.
Die Mittel dürfen für entstandene Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab dem 24. März 2020 genutzt werden. Somit sind auch Kosten/Rechnungen abgedeckt, die bereits angefallen sind und für die z. B. ein Verein oder eine Organisation bereits in Vorleistung getreten ist. Das betrifft auch Maßnahmen, die bereits geplant sind oder schon begonnen haben.
Detaillierte Fragen beantwortet die Koordinierungsstelle für Gesellschaftliche Entwicklung des Oberbergischen Kreises:
Christine Bray, Telefon 02261 88-1270, E-Mail [email protected]
Sylvia Asmussen, Telefon 02261 88-1271, E-Mail [email protected]