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Darüber hinaus werden auch im Dienstleistungsgewerbe weitere Maßnahmen ergriffen. Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern, Massagesalons), sind untersagt. Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physiound Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden.
Landrat Jochen Hagt begrüßt die Maßnahmen: „Damit schaffen Bund und Länder die Grundlage für ein einheitliches Handeln. Durch die neue verbindliche Regelung ist es nun möglich, Versammlungen von mehr als zwei Personen aufzulösen.“ Die Reduzierung der Kontakte sei die wichtigste Maßnahme, um die Verbreitung des Coronavirus möglichst einzuschränken.
Heute vermeldet der Oberbergische Kreis keine neuen SARS-CoV-2-Fälle im Kreisgebiet. Das Labor, das die Proben für den Kreis auswertet, hat aufgrund des sehr hohen Arbeitsaufkommens heute keine Probenergebnisse vorgelegt. Derzeit gibt es damit im Oberbergischen Kreis insgesamt 100 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus.