Allerdings sieht die Landesregierung vor, dass es weiter Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von Eltern geben muss, die in kritischer Infrastruktur berufstätig sind. Zu dieser gehören folgende Berufsfelder (Nachweis vom Arbeitgeber ist erforderlich):
- Gesundheitsversorgung
- Pflege
- Behindertenhilfe
- Kinder- und Jugendhilfe
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Nicht polizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz)
- die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
- die Kinder nicht in Kontakt mit infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
- die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell hier abrufbar) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufzeigen.
- keine anderweitige Betreuung, insbesondere durch Familienangehörige, sichergestellt werden kann und/oder
- durch die Inanspruchnahme von flexiblen Arbeitszeiten und flexibler Arbeitsplatzgestaltung (z. B. Homeoffice) keine auskömmliche Betreuungssituation hergestellt werden kann.
Für weitere Fragen hat der Arbeitsstab rund um Bürgermeister Ulrich Stücker eine Hotline eingerichtet. Die Rufnummern lauten: 02262 99-404 und 99-401.
Hier können Sie die ausführliche Information des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen herunterladen (PDF; 0,26 MB)