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„Die Maßnahme steht nach Auffassung aller Teilnehmer des Gesprächs im Notfallzentrum des Kreises im ureigenen Interesse der Patientinnen und Patienten selbst, die im Falle einer Übertragung des Coronavirus aufgrund der jeweiligen Vorerkrankungen maximal gefährdet sind“, so Landrat Jochen Hagt, der zu dem Abstimmungsgespräch eingeladen hatte.
Besonderen Sachverhalten werden die Kliniken nach Absprache mit den engsten Verwandten Rechnung tragen. Insofern ist jedoch eine individuelle Absprache mit den Kliniken erforderlich.