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In der Stadt Wiehl liegen die Eintragungslisten für das Volksbegehren in der Zeit vom 2. Februar 2017 bis 7. Juni 2017 innerhalb der üblichen Öffnungszeiten – und am Donnerstag bis 18:00 Uhr aus.
Die Auslegung erfolgt im Rathaus, Bahnhofstr.1, Zimmer 300.
Außerdem sind Einträge in die ausliegenden Listen an den folgenden Sonntagen möglich:
19. Februar 2017,
26. März 2017,
30. April 2017 und
28. Mai 2017,
jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Rathaus, Bahnhofstr. 1, Zimmer 300.
Eintragungsberechtigt ist, wer innerhalb der Auslegungsfrist wahlberechtigt zum Landtag Nordrhein-Westfalen ist bzw. wird, in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) eingetragen ist und sein Stimmrecht nicht verloren hat.
Siehe auch folgende beiden Bekanntmachungen der Stadt Wiehl:
Bekanntmachung der Stadt Wiehl über die Auslegung der Eintragungslisten des Volksbegehrens „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!“
und
Volksbegehren G9: Bekanntmachung der Stadt Wiehl über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und auf Beantragung eines Eintragungsscheines
Online-Antrag auf Ausstellung eines Eintragungsscheines