Obwohl nach dem Aufruf, sich für das Amt des Schöffen zu bewerben, schon einige Bewerbungen eingegangen sind, sucht die Stadt Wiehl noch weitere Interessierte. Es sollten möglichst nur Personen vorgeschlagen werden, die für das Amt auch Interesse haben. Deshalb hat die Stadt Wiehl die Bewerbungsfrist bis zum 10.06.2013 verlängert.
Schöffin oder Schöffe kann werden, wer
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
- deutsche Sprache ausreichend beherrscht,
- zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen die bzw. den ein Ermittlungsverfahren schwebt, das zum Verlust des Ehrenamtes führen könnte
- zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2014 mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre ist,
- nicht bereits zwei Wahlperioden als Laienrichterin bzw. Laienrichter gewählt wurde und
- zum Zeitpunkt der Wahl in Wiehl wohnt.
Interessenten bewerben sich schriftlich bis zum 10.06.2013 bei der Stadt Wiehl, Fachbereich 8, Bahnhofstr. 1, 51674 Wiehl.
Bewerbungsformular