Sonstige Geräte und Maschinen, die eine Lärmbelästigung verursachen können, wie z.B. Elektromotoren, Sägemaschinen, Mischer, Aggregate, Bohrmaschinen etc. dürfen ebenfalls nur werktags von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb nicht gestattet.
Spezielle Auskünfte hierzu gibt Ihnen gerne Ihr Ordnungsamt.
Für ein gutes nachbarschaftliches Miteinander empfiehlt es sich bei Durchführung von lärmintensiven Arbeiten auf die Mitmenschen im unmittelbaren Umfeld Rücksicht zu nehmen.