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Wie Ihnen sicher bekannt ist, haben viele Kommunen kaum noch Streusalz, so dass sich die Streudienste auf die Hauptverkehrsstraßen konzentrieren müssen. Möglicherweise müssen wir alle davon ausgehen, dass die Behinderung durch Schneeberge noch einige Wochen anhalten kann und es hier und da im ASTO Verbandsgebiet noch zu weiteren Beeinträchtigungen in der Abfallentsorgung kommen kann.
Die Mitarbeiter der Firma Lobbe sind bemüht, die tägliche Abfallentsorgung entsprechend dem Abfallkalender zu gewährleisten um weitere Rückstände zu vermeiden. Dadurch sind die Fahrzeuge in den jeweiligen Kommunen und Bezirken (ca. 2.900 Straßen!) gebunden, was ein Nachfahren nicht entleerter Abfallgefäße wegen der nicht vorhandenen doppelten Anzahl an Fahrzeugen und Fahrern unmöglich macht. Es kann nur die Zusage gemacht werden, bei der nächsten Abfuhr zusätzlich beigestellte Abfälle (auch in handelsüblichen Abfallsäcken) mit zu entsorgen, so dass die unterbliebene Entleerung bei der nächsten Regelleerung nachgeholt wird und somit satzungsgemäß auch kein Anspruch auf Ermäßigung der Abfallentsorgungsgebühren oder auf Schadenersatz besteht.
Sie können sicher sein, dass der ASTO und die beauftragte LOBBE Entsorgung GmbH alles tut, damit die witterungsbedingten Abfallmissstände schnellst möglich beseitigt werden.
Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Homepage des ASTO unter www.asto.de