Wer kann Wahlhelferin/Wahlhelfer werden?
- Sie sind am Wahltag Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union.
- Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet.
- Sie haben seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat einen Wohnsitz.
- Sie sind nach § 6a Europawahlgesetz nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Sie gehören zu einem Team aus sechs bis acht Personen. Sie sorgen in unterschiedlichen Funktionen gemeinsam für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:
- einer Wahlvorsteherin/einem Wahlvorsteher sowie deren/dessen Stellvertretung
- einer Schriftführerin/einem Schriftführer sowie deren/dessen Vertretung
- drei bis vier Beisitzerinnen/Beisitzern
Das hängt davon ab, welche Funktion Sie im Wahlvorstand haben.
Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher
- Sie richten den Wahlraum ein, indem Sie die Wahlurnen aufstellen sowie die öffentliche Bekanntmachung, die Ausschilderungen zum Wahlbüro und die Muster-Stimmzettel anbringen.
- Sie verpflichten die Mitglieder des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit.
- Sie leiten den Wahlvorstand und eröffnen und beenden die Wahlhandlung und die Stimmzählung.
- Sie regeln die Pausenzeiten.
- Sie schlichten Streitigkeiten im Wahlraum.
- Sie und Ihre Stellvertretung sorgen für einen reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung.
- Sie koordinieren die ordnungsgemäße Auszählung der Stimmen.
- Sie überprüfen nach Abschluss der Ergebnismitteilung, ob alle Mitglieder des Wahlvorstandes die Niederschrift unterschrieben haben.
- Sie geben die Ergebnisse Ihres Wahlbezirkes telefonisch an eine zentrale Sammelstelle weiter.
- Sie führen das Wählerverzeichnis und nehmen die Wahlscheine an.
- Sie rechnen nach 18:00 Uhr die Anzahl der Wählerinnen und Wähler in Ihrem Wahlbezirk aus.
- Sie sind für das ordnungsgemäße Ausfüllen der Niederschrift zuständig.
- Nach Abschluss der Ergebnismitteilung unterschreiben Sie die Niederschrift.
- Sie überprüfen, ob die Wahlberechtigten sich im richtigen Wahlraum befinden und regeln den Zugang zum Wahlraum.
- Sie arbeiten der Schriftführerin / dem Schriftführer zu und geben Stimmzettel aus.
- Sie helfen bei der Auszählung der Stimmen.